Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten im Hochbau. Dabei werden vorrangig
die Leistungsphasen 1-9 nach §15 der Honorar Ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bearbeitet
(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungs- planung, Ausführungsplanung,
Ausschreibung, Bauleitung).
Komplette Tragwerksplanung für alle geplanten Bauvorhaben nach § 64 HOAI auch als Einzelleistung,
einschließlich Schallschutz und Wärmeschutznachweis
Erstellen von Gutachten bei Bauwerksschäden im Hochbau